Whistleblower-Meldeverfahren
Die Integrität und die Einhaltung interner und externer Regeln haben für BAS höchste Priorität. Unser Ziel ist es, Verstöße gegen diese Werte und Regeln zu verhindern. Für die Verstöße, die dennoch auftreten, ist es jedoch entscheidend, dass sie identifiziert, geklärt und beseitigt werden.
Alle (vermuteten Gefahren von) Verstöße innerhalb von BAS mit erheblichen oder sozialen Konsequenzen können über unser Whistleblower-Formular gemeldet werden. Dabei handelt es sich grundsätzlich um gefährliche, unmoralische oder illegale Praktiken, die über die Ebene eines Einzelfalls oder weniger persönlicher Fälle hinausgehen, beispielsweise aufgrund der Schwere der Situation, ihres Umfangs oder ihres strukturellen Charakters.
Meldungen können von Personen im beruflichen Umfeld bei BAS zu jeder Zeit gemacht werden. Die über diesen Kanal erhaltenen Informationen werden je nach Art des Verstoßes sorgfältig untersucht und entsprechend gelöst.
Das Whistleblower-System gewährleistet den Schutz sowohl der meldenden Personen als auch der betroffenen Personen. Eine Untersuchung wird nur nach einer sehr gründlichen Prüfung der Fakten und einem begründeten Verdacht auf eine Regelverletzung eingeleitet. Der gesamte Prozess ist streng vertraulich, geheim, fair und sensibel durchgeführt.
Whistleblower-Richtlinie
Für eine Zusammenfassung der Whistleblower-Richtlinie, klicken Sie hier
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Wer kann es nutzen
Meldungen können von natürlichen Personen im beruflichen Kontext an BAS gemacht werden. Ein beruflicher Kontext liegt vor, wenn der Melder:
- bei einem BAS-Unternehmen beschäftigt ist (oder war oder sein wird), in dem sich die Situation ereignet;
- dort arbeitet oder gearbeitet hat, beispielsweise als selbstständiger Auftragnehmer, Zeitarbeiter, Praktikant oder Freiwilliger;
- wenn der Melder (oder war) ein Bewerber bei einem BAS-Unternehmen ist;
- durch seine/ihre eigene Arbeit unmittelbaren Kontakt mit einem BAS-Unternehmen hat, in dem die Situation auftritt
Wofür kann es verwendet werden
Melder können Berichte über:
Niederländisches BAS-Unternehmen
Deutsches BAS-Unternehmen
- Eine Handlung oder Unterlassung, bei der das öffentliche Interesse durch einen Verstoß oder die Gefahr eines Verstoßes gegen eine gesetzliche Vorschrift oder eine interne Regelung, die eine konkrete Verpflichtung beinhaltet und von einem Arbeitgeber aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift erlassen wurde, gefährdet ist;
- Gefährdung der öffentlichen Gesundheit, der Sicherheit von Personen, Schädigung der Umwelt oder des ordnungsgemäßen Funktionierens des öffentlichen Dienstes oder eines Unternehmens infolge eines unzulässigen Verhaltens oder einer Unterlassung;
- Verstoß oder Gefahr eines Verstoßes gegen das Unionsrecht.
- An act or omission in which the public interest
- Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen;
- Verstöße, die mit einer Geldbuße geahndet werden (d.h. Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Körper oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte der Arbeitnehmer oder ihrer Vertretungsorgane dient;
- Handlungen oder Unterlassungen, bei denen ein Verstoß oder die Gefahr eines Verstoßes gegen eine Rechtsvorschrift oder eine interne Regelung, die eine konkrete Verpflichtung beinhaltet und vom Arbeitgeber aufgrund einer Rechtsvorschrift festgelegt wurde, im sozialen Interesse liegt;
- Alle Verstöße gegen Bundes- und Landesgesetze, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Verordnungen erlassen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in verschiedenen Bereichen;
- Verstöße, die unter § 4d Absatz 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes fallen, soweit sich nicht aus § 4 Absatz 1 Satz 1 etwas anderes ergibt;
- Verstöße gegen steuerrechtliche Vorschriften.
(Gefahr von) potenziellen Missbräuchen können jederzeit gemeldet werden. Das interne Meldeverfahren steht allen natürlichen Personen im beruflichen Kontext zur Verfügung, um Missbräuche zu melden, die sie (bevorzugen) nicht ihrem Vorgesetzten melden möchten. Die Definition von Verstößen gegen das Recht der Europäischen Union finden Sie im Anhang eins unserer Whistleblower-Richtlinie.
Wofür das Verfahren nicht gedacht ist
Die Whistleblower-Richtlinie ist nur zur Meldung (vermuteter Gefahren von) Missbrauch, Unregelmäßigkeiten oder möglicher Verstöße gegen Unternehmensregeln, nationales Recht und das Recht der Europäischen Union vorgesehen. Die Whistleblower-Richtlinie ist nicht für:
- Beschwerden in Bezug auf BAS und seine Produkte oder Dienstleistungen. Für diese können Sie das Beschwerdeverfahren gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben;
- Missbräuche oder Beschwerden über BAS-Kunden;
- Die Bearbeitung oder Meldung persönlicher Anliegen von Mitarbeitern ohne Gefahr für die Sicherheit und/oder Gesundheit des betroffenen Mitarbeiters oder der betroffenen Mitarbeiter.
Andere Meldekanäle
Sie sind berechtigt, Ihre Meldung sowohl schriftlich als auch mündlich sowie sowohl physisch als auch online vorzunehmen. Um einen schriftlichen Bericht auf Papier zu erstellen, richten Sie Ihren Bericht bitte an:
Niederländisches BAS-Unternehmen | Deutsches BAS-Unternehmen |
PERSÖNLICH UND VERTRAULICH BAS Group B.V. – Hinweisgeber- Meldeverfahren z.H. R.W. at the Toorn Mac. Arthurweg 2 5466 AP Veghel Die Niederlande | PERSÖNLICH UND VERTRAULICH BTS GmbH & Co. KG | Hinweisgeber- Meldeverfahren z.H. E. Cozza Berliner Str. 77 44143 Dortmund Deutschland |
Bitte beachten Sie: Geben Sie genau an, worum es in Ihrem Bericht geht, welche BAS-Organisation und/oder Person beteiligt ist und in welcher Funktion Sie den Bericht erstellen.
Wenn Sie den Bericht lieber in einem persönlichen Gespräch im Büro abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Niederländisches BAS-Unternehmen | Deutsches BAS-Unternehmen |
Mr R.W. aan den Toorn Legal Counsel and Data Protection Officer | Ms E. Cozza Business Support |
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin per E-Mail: whistleblowing@basgroup.com (niederländische BAS-Gesellschaft) oder whistleblowingBTS@bts-daf.de (deutsche BAS-Gesellschaft).
Vor der Einreichung eines Berichts
- Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist hilfreich, auch wenn Sie einen anonymen Bericht erstellen. Wir werden diese E-Mail-Adresse verwenden, um Sie zu kontaktieren, falls wir weitere Informationen benötigen. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Dies ist jedoch nicht erforderlich
- Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht kontaktieren können, wenn Sie keine Kontaktinformationen angeben. Infolgedessen könnten wir möglicherweise keine weiteren Untersuchungen zu Ihrem Bericht durchführen. Wenn Sie Kontaktinformationen angegeben haben, könnten wir Sie kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten
- Wenn Ihr Bericht tatsächliche oder vermutete Missbräuche und Unregelmäßigkeiten betrifft, die in einer Tochtergesellschaft der BAS Group stattgefunden haben, geben Sie dies bitte deutlich an
- Bitte geben Sie eine umfassende Beschreibung der Situation und der beteiligten Personen. Mit zusätzlichen Informationen können wir den Sachverhalt besser untersuchen
Wenn Sie ein niederländischer BAS-Beschäftigter sind (Hinweis: Dies gilt nicht für jeden Reporter und auch nicht für Beschäftigte, die für ein deutsches BAS-Unternehmen arbeiten) und Ihre Probleme mit einer externen Vertrauensperson besprechen möchten, können Sie sich an diese wenden:
Name: Moniek van den Berg
Firmenname: BakxWagenaar
Email: vertrouwenspersoon@bakxwagenaar.com
Tel: +31 (0)492 218800 / +31 (0)6 38183258
Dieser externe Vertrauensperson wird Ihre Angaben vertraulich behandeln und keine Informationen über Ihren Bericht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung weitergeben.
Das Melden des Vorfalls
Einen Bericht über einen vermuteten Fehlverhalten erstellen: